Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von werkverwaltung durch Handwerksbetriebe
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertrag mit Verbrauchern kommt über werkverwaltung nicht zustande.
2. Vertragsgegenstand
Bereitstellung einer webbasierten Software zur Auftrags- und Rechnungsverwaltung für Handwerksbetriebe (Kunden-, Projekt-, Material-, Zeit- und Belegverwaltung sowie KI-gestützte Spracheingabe) im Wege der Vermietung (Software as a Service) gegen laufendes Entgelt.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Registrierung und Bestätigung der E-Mail-Adresse sowie erstmalige Nutzung der Anwendung zustande.
4. Preise und Zahlung
Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.
5. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Verfügbarkeit und Support
werkverwaltung bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Anwendung, ohne eine bestimmte Verfügbarkeit zuzusichern. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten sowie für die Einhaltung seiner eigenen gesetzlichen Pflichten (u. a. GoBD-konforme Rechnungsstellung, Aufbewahrungsfristen, Datenschutz gegenüber seinen eigenen Kunden und Mitarbeitern) verantwortlich. werkverwaltung stellt hierfür lediglich das technische Werkzeug bereit.
8. Haftung
werkverwaltung haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
9. Datenverarbeitung
Soweit werkverwaltung im Rahmen der Nutzung personenbezogene Daten der Kunden des Handwerksbetriebs verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Details zur Datenverarbeitung siehe Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von werkverwaltung.